Wahl der Wertermittlungsverfahren
Die Kriterien für die Verfahrensauswahl sind die im gewöhnlichen Geschäftsverkehr bestehenden Gepflogenheiten und die Besonderheiten im Einzelfall. Mit den Besonderheiten im Einzelfall ist in erster Linie gemeint, dass für das im gewöhnlichen Geschäftsverkehr anzuwendende Wertermittlungsverfahren genügend Ausgangsdaten zur Verfügung stehen. Der gewöhnliche Geschäftsverkehr ist gleichbedeutend mit dem „gesunden“ oder „allgemeinen Geschäftsverkehr“, mit dem der Handel auf dem freien Markt verstanden wird, wobei weder Käufer noch Verkäufer unter Zeitdruck, Zwang oder Not stehen und allein objektive Maßstäbe preisbestimmend sind.Grundsätze für die Ermittlung der Verkehrwerte von Grundstücken sind in der Wertermittlungsverordnung geregelt. Die normierten Wertermittlungsverfahren sind das Vergleichswertverfahren, das Ertragswertverfahren und das Sachwertverfahren. Die Wertermittlungsverfahren können auch in Kombination oder ergänzend angewendet werden. Besondere Berücksichtigung bei der Wertermittlung von Grundstücken findet die Lage auf dem Grundstücksmarkt zum Wertermittlungsstichtag sowie die künftige Nutzung, die im Rahmen der rechtlichen und wirtschaftlichen Beurteilung vernünftig erscheint.