Vergleichswertverfahren
Das Vergleichswertverfahren findet in der Verkehrswertermittlung hauptsächlich Anwendung bei Grundstücken, bei denen der Markt sich an Vergleichspreisen orientiert. Das sind im Wesentlichen unbebaute Grundstücke, Eigentumswohnungen oder bebaute Grundstücke, welche in gleicher oder sehr ähnlicher Art und Weise bebaut sind. Das Vergleichswertverfahren unterscheidet zwei Verfahren. Das indirekte Vergleichswertverfahren und das direkte Vergleichswertverfahren. Der wesentliche Unterschied zwischen den beiden Verfahren liegt in der Herleitung der Ausgangsdaten. Sind für ein Bewertungsobjekt eine ausreichende von Vergleichspreisenvorhanden, handelt es sich um direkte Vergleichswertverfahren. Werden zur Wertermittlung Vergleichsfaktoren gemäß § 13 ImmoWertV herangezogen, handelt es sich um das indirekte Vergleichswertverfahren.
Sachwertverfahren...................................... Ertragswertverfahren