Ertragswertverfahren
Das Ertragswertverfahren ist ein Wertermittlungsverfahren, welches ausschließlich die Erträge eines Grundstücks in den Vordergrund stellt. Das deutsche zweigliedrige Ertragswertverfahren teilt hierzu die künftigen Erträge nach ihren Quellen. Es wird dabei hinsichtlich der Abnutzbarkeit der Ertragsquellen zwischen dem Grund und Boden einerseits und den darauf befindlichen Aufbauten andererseits differenziert. Ein Teil der Erträge wird dem Boden zugeordnet, stellt also quasi eine Verzinsung des Bodenwerts dar. Aufgrund der "ewigen" Nutzbarkeit des Bodens wird unterstellt, dass auch der dem Boden zuzuordnende Ertragsteil ewig fließen wird. Der verbleibende Ertragsteil muss folglich den baulichen Anlagen zugeordnet werden. Dieser Teil des Ertrages wird aufgrund der Abnutzbarkeit der Aufbauten nur während der noch verbleibenden Restnutzungsdauer der Aufbauten, also zeitlich begrenzt fließen. Die Anwendung der Ertragswertverfahren kommt vorrangig für Mietobjekte, Gewerbeobjekte oder bei gemischt genutzten Objekten in Betracht.
Vergleichswertverfahren............................................ Sachwertverfahren