Sachverständigenbüro Holger Keiluweit


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Dipl.Sachverständiger

FAQ


Dipl.-Sachverständiger (DIA) ?

Eine eindeutige, klar abgegrenzte Definition des Sachverständigenbegriffs gibt es nicht. Die Bezeichnung " Sachverständiger" ist nicht geschützt, jeder kann sich Sachverständiger nennen, solange er nicht die Bezeichnung irreführend im Geschäftsverkehr verwendet. Ein Sachverständiger ist jemand, der anderweitig fehlendes Fachwissen in verwertbarer Form ersetzt. Aus diesem Grund ist es für Sie als Kunde wichtig, zwischen einem selbsternannten Sachverständigen und den besonders qualifizierten Sachverständigen zu differenzieren.Der Dipl.-Sachverständige (DIA) für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken, Mieten und Pachten hat in einem zwei jährigen Studium an der Deutschen Immobilienakademie an der Uni Freiburg eine höchst qualifizierte Ausbildung genossen. Die Inhalte der erworbenen Kenntnisse müssen in einer Abschlussprüfung vor einem Prüfungsgremium von Mitgliedern der IHK Südlicher Oberrhein und einem vom Wirtschaftsministerium des Landes Baden Württemberg bestimmten Staatsbeauftragten, Mitglieder des Gutachterausschusses Freiburg sowie in der Bewertungslehre hoch angesehene Persönlichkeiten nachgewiesen werden. Diese Ausbildung ist aufgrund der praxisnahen, aktuellen und komplexen Inhalte in der Wirtschaft höchst anerkannt.


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